Mitte Oktober hat der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV) seine zweite Stellungnahme zur Novellierung des Landesjagdgesetzes eingereicht. Der LJV befürwortet weiterhin die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht. Die Aufnahme in das Jagdrecht ändert am Schutzstatus des Wolfs nichts. Vielmehr würde die neue Regelung für Rechtssicherheit sorgen – unter anderem bei Verkehrsunfällen mit Wölfen. In diesem Zusammenhang spielt auch der dadurch geförderte Tierschutz eine besondere Rolle. Schwerverletzte, verunfallte Wölfe könnten durch das neue Gesetz schneller von ihren Qualen erlöst werden, da die vor Ort zuständigen Jägerinnen und Jäger dann die Entscheidung treffen können, ob das Tier noch zu retten oder zu erlösen ist. Zudem fordert der Verband Rechtssicherheit beim Schutz von Jagdhunden, die von Wölfen angegriffen werden sowie eine Klarstellung in Bezug auf Nachsuche von Wölfen und Wolfshybriden. Der LJV befürwortet darüber hinaus die Einführung eines landesweiten Schießnachweises für Drück- und Treibjagden im Gesetz. Es ist ein weiterer und richtiger Schritt für den Tierschutz. Weiterhin fordert der Verband u.a. die Aufnahme des Goldschakals in den Katalog der jagdbaren Arten.

Der Umwelt- und Agrarausschuss wird den Entwurf in seiner nächsten Sitzung am 8. November 2023 beraten. Es ist davon auszugehen, dass der Landtag dann in seiner letzten Sitzung Mitte Dezember die zweite Lesung durchführen wird. Den gesamten Vorgang sowie die sämtlichen Stellungnahmen finden Sie online unter dem folgenden Link:

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