Der Kreisjägermeister wird von der Jägerschaft gewählt. Als Schnittstelle zwischen Unterer Jagdbehörde und Jägerschaft übernimmt er die Leitung der Jägerprüfungen und die Benennung der Prüfenden. Als behördlich bestellte Person ist er darüber hinaus zuständig für den Streckenbericht und die Trophäenschau. Er berät zudem die Behörden in jagdlichen Belangen und informiert die Kreisjägerschaft über rechtliche Neuerungen.
Er ist zudem für alle Bürger:innen ansprechbar, wenn es um die Belange der Jagd geht!