Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat eine neue Schießvorschrift veröffentlicht. Diese ersetzt die seit 2015 gültige Version und enthält einige Änderungen. Die wichtigsten fünf gibt es hier im Überblick.
Schutzausrüstung:
Auf Schrotständen und beim Kurzwaffenschießen sind jetzt Brille, Gehörschutz und Kopfschutz (Kappe) verpflichtend – zum persönlichen Schutz von Augen, Ohren und Kopfhaut.
Schalldämpfer:
Die Nutzung eines Schalldämpfers ist ab sofort erlaubt. Wichtig: Wird dieser benutzt, müssen im Wettbewerb alle Disziplinen damit geschossen werden. Die Waffe darf inklusive Optik und Schalldämpfer ein Gesamtgewicht von 5 Kilogramm nicht überschreiten.
Anschlag bei der Fuchsscheibe:
Schützinnen und Schützen ab 65 Jahren dürfen die Disziplin Fuchsscheibe ab sofort stehend angestrichen vom losen Zielstock aus schießen – statt liegend von der Pritsche. Der Zielstock muss einen Durchmesser von 30 Millimeter (+/- 5 Millimeter) haben und ist 2 Meter lang.
Anschlagsmarkierung:
Der Oberarm muss bei der Prüfung der Markierungsstreifen jetzt senkrecht am Körper anliegen, der Unterarm muss waagerecht im 90-Grad-Winkel dazu bei nicht angehobenen Schultern nach vorne gebeugt sein. Bereits vorhandene Markierungsstreifen sind dadurch oftmals zu hoch angebracht und somit unzulässig.
Timer beim Flintenschießen:
Die Nutzung eines elektronischen Timers ist jetzt möglich und wird über eine Ausschreibung geregelt. Dadurch soll ein “Vorstarten” verhindert werden: Der Schütze darf erst nach Sichtbarwerden der Wurfscheibe in den Anschlag gehen.
Die neue DJV-Schießvorschrift gib es kostenfrei auf jagdverband.de zum Herunterladen. Sie kann auch im LJV-Shop bestellt werden.
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