Am 13.12.2023 fand im Landtag die zweite Lesung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes statt. Die Abstimmung zum Gesetzesentwurf fand ohne Aussprache statt. Der Vorsitzende des Umwelt- und Agrarausschusses Heiner Rickers (CDU) verwies zur Abstimmung auf den Entwurf des Ausschusses, der mit den Stimmen der CDU, Grünen, FDP und SSW, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion angenommen wurde. Neben der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht, stimmten die Abgeordneten auch für weitere Neuerungen in Bezug auf den Umgang mit invasien Arten, Gruppenabschussplänen sowie der Einführung eines Schießnachweises auf Gesellschaftsjagden für Schalenwild. Die Gesetzesänderungen treten jedoch erst mit Veröffentlichung in Kraft.

Wichtige geänderte Punkte im Überblick:

Der Wolf wird dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit unterstellt
Die Nutria bekommen eine ganzjährige Jagdzeit (vorbehaltlich dfer Bestimmungen des §22 Abs. 4 BJagdG)
Der Einsatz von Nachtsichttechnik auf Haaraubwild und Nutria wird erlaubt
Gruppenabschusspläne werden gesetzlich verankert
Einführung eines Schießnachweises für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild
und weitere Punkte

Hier können Sie in die Aufzeichnung der Landtagssitzung sehen:

(Wahlperiode 20, Datum: 13.12.2023, 18. Tagung, ab Stunde 02:23 )

Hier können Sie den angenommenen Beschlussempfehlungen des Umwelt- und Agrarauschusses einsehen:

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