Heute (14.07.2023) gab es im Landtag die erste Lesung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV) befürwortet die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht. Die Aufnahme in das Jagdrecht ändert am Schutzstatus des Wolfs nichts. Vielmehr würde die neue Regelung für Rechtssicherheit sorgen – unter anderem bei Verkehrsunfällen mit Wölfen. In diesem Zusammenhang spielt auch der dadurch geförderte Tierschutz eine besondere Rolle. Schwerverletzte, verunfallte Wölfe könnten durch das neue Gesetz schneller von ihren Qualen erlöst werden, da die vor Ort zuständigen Jägerinnen und Jäger dann die Entscheidung treffen können, ob das Tier noch zu retten oder zu erlösen ist. Der LJV befürwortet darüber hinaus die Einführung eines landesweiten Schießnachweises im Gesetz. Es ist ein weiterer und richtiger Schritt für den Tierschutz.
Der Entwurf wurde einstimmig in den Umwelt- und Agrarausschuss des Landtages überwiesen.
Hier können Sie in Kürze die Aufzeichnung der Landtagssitzung sehen:
Hier können Sie den aktuellen Gesetzentwurf einsehen:
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