Das Landesamt für Umwelt hat die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Goldschakals auf Sylt erteilt
Nach mehreren Rissvorfällen auf Sylt hat das Landesamt für Umwelt (LfU) – nach Auswertung der Stellungnahmen durch die Naturschutzverbände – gestern Abend eine Allgemeinverfügung für die Entnahme eines Goldschakals veröffentlicht. Diese ist um 0:00 Uhr am heutigen Tag, Donnerstag, den 5. Juni 2025, in Kraft getreten. Damit darf dieser Goldschakal nun von den Jagdberechtigten auf Sylt entnommen werden.
Allgemeinverfügung zum Download
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