Am 25. November 2024 wurde in Schleswig-Holstein der erste Ausbruch der Geflügelpest im Herbst 2024 in einer Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland bestätigt. Dies hat eine Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche ausgelöst. Die Behörden, einschließlich des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein, arbeiten eng zusammen, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Die Geflügelpest, die durch das H5N1-Virus verursacht wird, stellt nicht nur eine Bedrohung für die Tiergesundheit dar, sondern kann auch erhebliche wirtschaftliche Schäden im Landwirtschaftssektor verursachen. Insbesondere ist es entscheidend, die Bewegungen von Wildvögeln und domestizierten Tieren zu überwachen und alle notwendigen Präventionsmaßnahmen schnell umzusetzen.
Für Jägerinnen und Jäger bedeutet dies, aufmerksam zu sein und bei der Überwachung von Wildvögeln sowie in der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden eine aktive Rolle zu spielen. Nur durch eine enge Kooperation und rechtzeitige Maßnahmen kann die Ausbreitung der Krankheit effektiv kontrolliert werden.
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein fordert alle Mitglieder und Interessierte auf, sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und Verantwortung im Rahmen der tiergesundheitlichen Maßnahmen zu übernehmen.
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